Viele Kunden verlange heute von einem Geschäftsführer oder von einem Ladeninhaber, dass er es ihnen ermöglicht seine Rechnungen und Einkäufe Bargeldlos mit einer EC-Karten oder mit Kreditkarten zu bezahlen. Dazu benötigt er ein Kreditkartenterminal. Bei einer Kreditkarte wird mit Unterschrift bezahlt, es ist aber dennoch sehr sicher, da die Karte bis zu einem bestimmten Betrag versichert ist. Bei einem EC Kartenlesegerät wird mit der Geheimzahl bezahlt. Auch diese Art der Abwicklung ist vertrauenswürdig, denn die Daten des Kunden werden an das Kreditinstitut übermittelt. Jetzt wird die Karte geprüft und wenn alles in Ordnung ist wird die Zahlung freigegeben. Da es einige fast gleiche Zahlungsarten gibt herrscht hier auch unter den Händlern immer noch große Verwirrung. Fast wie eine Zahlung mit einer Kreditkarte mutet das sogenannte ELV an. ELV steht für Elektronisches Lastschriftverfahren. Wie bei einer normalen Lastschrift erteilt der Kunde dem Inhaber die Berechtigung, das Geld vom Konto abzubuchen. Diese Berechtigung kann natürlich innerhalb von vier Wochen wiederrufen werden. Nimmt der Kunde dieses Recht in Anspruch, muss der Verkäufer dann umständlich den Kunden anschreiben. Zwar werden die Kundendaten im Lesegerät gespeichert, mehr aber nicht.
Auf jeden Fall sollte der Verkäufer ein Kartenlesegerät in seinem Geschäft aufstellen. Wenn er es nicht tut, dann macht es die Konkurrenz. Viele Verbraucher zahlen lieber mit einer Karte, denn dann müssen sie nicht so oft zur Bank laufen. Da Internetbanking immer stärker in Mode kommt, kann man sich nicht an jedem Geldautomaten preiswert mit Geld versorgen. Da ist es oft bequemer, seine Einkäufe mit einer Karte zu bezahlen.